Die geplante Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes hat in einer Bundestagsanhörung Widerspruch gegen das vorgesehene Auktionsmodell ausgelöst. Die Kritik geht jedoch in unterschiedliche Richtungen: Während die Deutsche Industrie- und Handelskammer staatliche Förderung ablehnt, verlangen Vertreter der Offshore-Betreiber eine stärkere Absicherung der Erlöse. Das berichtet der Bundestag über die Anhörung vom 2. November. Bundestag-Bericht

Der Regierungsentwurf 21/8238 hält dem Bericht zufolge am Ausbauziel von 70 Gigawatt bis 2045 fest. In einem zweistufigen Verfahren soll zunächst geprüft werden, ob Unternehmen ohne Förderung bauen. Erst danach würde um einen zweiseitigen Differenzvertrag geboten: Er gleicht niedrige Markterlöse aus und sieht bei höheren Erlösen Zahlungen der Betreiber vor. Die Regellaufzeit neuer Parks soll von 25 auf 35 Jahre steigen. Bundestag-Bericht

Niclas Wenz von der DIHK wandte sich gegen die Förderung von Offshore-Anlagen und verlangte eine stärkere Orientierung des Ausbaus an der tatsächlichen Stromnachfrage. Stefan Thimm vom Bundesverband der Windparkbetreiber Windenergie Offshore forderte dagegen ein ausschließlich auf Differenzverträgen beruhendes Modell. Außerdem müssten Kostenänderungen zwischen Zuschlag und Inbetriebnahme berücksichtigt werden. Bundestag-Bericht

Ein weiterer Streitpunkt sind bereits vergebene Flächen. Tetiana Chuvilina von Tennet fragte, wie die Realisierung der zwischen 2023 und 2025 vergebenen 16 Gigawatt gesichert werde. Sie verlangte verbindliche Mechanismen für die Umsetzung und die zügige Rückgabe nicht realisierbarer Projekte. Bundestag-Bericht

Andreas Mummert von der Stiftung Offshore-Windenergie begrüßte zweiseitige Differenzverträge, forderte aber eine einmalige Rückgabeoption für wirtschaftlich nicht mehr tragfähige Zuschläge aus den Jahren 2023 bis 2025. Verwertbare Unterlagen sollten eine schnellere Neuvergabe unterstützen. Die Aussagen beziehen sich auf Vorschläge für das Gesetzgebungsverfahren, nicht auf bereits beschlossene Rückgaberechte. Bundestag-Bericht

Die weitere Beratung muss damit sowohl das künftige Auktionsmodell als auch den Umgang mit bestehenden Zuschlägen klären. Ein Termin für die abschließende Abstimmung wird im gelesenen Bericht nicht genannt. Bundestag-Bericht

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