Die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz stoßen bei Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Steuerfachleuten auf Kritik. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 2. November warnten mehrere Sachverständige vor Nachteilen für Beschäftigte mit ungewöhnlichen Arbeitszeiten sowie vor zusätzlichen Pflichten für Unternehmen. Das geht aus dem Bericht des Bundestages zur Anhörung hervor.
Im Zentrum der Einwände stehen Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht. Nach Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes könnten die vorgesehenen Regeln den Umfang der steuerfreien Zuschläge verringern. Der Verband stellte damit die Folgen für Berufsgruppen heraus, die bereits durch belastende Arbeitszeiten beansprucht werden.
Streit um Zuschläge und Vertragsänderungen
Auch die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft lehnten die Regelung nach Darstellung des Bundestages ab. Sie rechnen mit aufwendigen Anpassungen von Arbeitsverträgen, wenn Unternehmen verhindern wollen, dass Beschäftigte durch geringere steuerfreie Gehaltsbestandteile schlechter gestellt werden. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine warnte ebenfalls davor, dass Zuschläge künftig schneller an die steuerfreie Grenze stoßen könnten.
Diese Aussagen sind Einwände der angehörten Organisationen. Der Parlamentsbericht enthält keine Berechnung, wie viel einzelne Beschäftigte durch die vorgesehene Änderung verlieren würden. Eine pauschale Aussage über die Belastung aller Schichtarbeitenden lässt sich daraus daher nicht ableiten.
Reisekosten und zusätzliche Meldedaten
Ein weiterer Konflikt betrifft die steuerliche Einordnung längerfristiger Arbeitsorte. Der Entwurf sieht dem Bericht zufolge vor, den maßgeblichen Zeitraum für die Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte von 48 auf 24 Monate zu verkürzen. Der Bund der Steuerzahler befürchtet, dass dadurch für Beschäftigte die günstigere Behandlung einer auswärtigen Tätigkeit entfallen könnte.
Der DGB kritisierte diese Pläne ebenfalls. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine verwies besonders auf Berufs- und Zeitsoldaten sowie Beschäftigte im Baugewerbe und warnte vor neuen Abgrenzungsproblemen.
Daneben wandten sich Steuerzahler- und Wirtschaftsorganisationen gegen die Erhebung zusätzlicher Angaben für die jährliche Lohnsteuerbescheinigung. Der Deutsche Steuerberaterverband sah darin eine Fortsetzung der wachsenden Belastung durch Melde- und Mitwirkungspflichten. Die Kritik richtet sich damit sowohl auf mögliche Folgen für Arbeitnehmer als auch auf den Verwaltungsaufwand bei Arbeitgebern.
Auch Steuerzinsen stehen zur Debatte
Zur Anhörung gehörte außerdem der Vorschlag, den monatlichen Zinssatz für Steuernachzahlungen und Erstattungen ab 2027 von 0,15 auf 0,3 Prozent anzuheben. Das entspricht einer Erhöhung des jährlichen Satzes von 1,8 auf 3,6 Prozent. Die Bundessteuerberaterkammer verlangte laut Bundestagsbericht eine umfassendere Neuordnung statt einer punktuellen Anpassung.
Der Bericht dokumentiert eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf, keinen Beschluss über dessen Verabschiedung. Die dort geschilderten Änderungen und Belastungsrisiken sind deshalb als Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens und als Einschätzungen der angehörten Verbände einzuordnen.
