Die Bundesregierung will der Autobahn GmbH eine begrenzte Kreditaufnahme ermöglichen und ihr einen Teil der Lkw-Maut zur Verfügung stellen. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf 21/8868 ist laut einem Bundestagsbericht vom 3. November für die erste Lesung am Freitag, 6. November, vorgesehen. Beschlossen ist die Reform damit noch nicht. Bundestag-Bericht

Das Vorhaben soll die Finanzierung auf drei Säulen stellen: Haushaltsmittel, Nutzerfinanzierung und privates Kapital. Nach Darstellung der Regierung wird die Gesellschaft bislang ausschließlich aus dem Bundeshaushalt finanziert und bleibt dadurch an die jährliche Haushaltsaufstellung gebunden. Als Begründung nennt sie erhebliche finanzielle Herausforderungen durch den wachsenden Sanierungsbedarf. Bundestag-Bericht

Im Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz soll das bisherige Verbot der Kreditaufnahme am Markt entfallen. Die Gesellschaft würde ausdrücklich ermächtigt, Fremdkapital durch Kredite und Anleihen aufzunehmen. Für den Schuldendienst soll sie Einnahmen aus dem Infrastrukturkostenanteil der Lkw-Maut auf den betreffenden Bundesfernstraßen erhalten. Der Bericht beschreibt damit einen bestimmten Teil der Maut, nicht sämtliche Mauteinnahmen. Bundestag-Bericht

Um die Einnahmen vereinnahmen zu können, sieht der Entwurf zudem ein öffentlich-rechtliches Nutzziehungsrecht an den Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung zur Übertragung an die Gesellschaft vor. Auch die Aufsichtsbefugnisse des Fernstraßen-Bundesamtes sollen angepasst werden. Bundestag-Bericht

Der nächste benannte parlamentarische Schritt ist die erste Lesung am 6. November. Der gelesene Bericht nennt weder einen konkreten Kreditbetrag noch einen Termin für das Inkrafttreten. Aus der Vorlage folgt daher noch keine bereits erfolgte Kreditaufnahme oder zusätzliche ausgezahlte Investitionssumme. Bundestag-Bericht

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