Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung des Abfallverbringungsgesetzes vorgelegt. Er soll die deutschen Durchführungsbestimmungen an die europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen anpassen, berichtet der Bundestag am 3. November. Die erste Lesung ist demnach voraussichtlich für Donnerstagabend vorgesehen.
Der Entwurf mit der Drucksachennummer 21/8866 betrifft insbesondere die elektronische Übermittlung und den Austausch von Informationen sowie überarbeitete Bußgeldvorschriften. Ein einheitliches elektronisches System soll Abfallströme besser nachvollziehbar machen und Verwaltungsverfahren effizienter gestalten. Das sind die beschriebenen Ziele, keine bereits nachgewiesenen Ergebnisse.
Die parlamentarische Meldung unterscheidet zwischen der europäischen Regelung und ihrer Umsetzung in Deutschland: Die EU-Verordnung gilt nach einer zweijährigen Übergangsfrist grundsätzlich seit dem 21. Mai 2026, einzelne Bestimmungen sind ausgenommen. Der deutsche Entwurf ist noch kein verabschiedetes Gesetz.
Nach der Zusammenfassung des Bundestags soll die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder ab dem 21. November 2026 für zweieinhalb Jahre verboten sein. Für Abfallexporte in solche Länder sollen ab Mai 2027 außerdem die ausdrückliche Zustimmung des Ziellands und ein Nachweis umweltgerechter Verarbeitung erforderlich sein. Diese Fristen werden in der Meldung als Teil der europäischen Regeln beschrieben.
Für Deutschland geht es nun um die ergänzenden Verfahrens- und Sanktionsbestimmungen. Der nächste angekündigte parlamentarische Schritt ist die erste Lesung. Über einen Beschluss oder das Inkrafttreten des deutschen Gesetzes berichtet die Meldung nicht.
